ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN / AGB MINIMA AGENCY e. U.

I.Anwendbarkeit und Geltungsbereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen:

1.1 Die nachfolgenden AGB kommen zum Tragen sofern der Wedding Vienna/Minima Agency e.U. ein Verbraucher im Sinne von § 1 KSchG als Vertragspartner gegenübersteht.

1.2. Der Minima Agency e.U. erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten – sofern keine Änderung durch der Minima Agency e.U. bekannt gegeben wird – auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Eine unwirksame Bestimmungen ist durch eine wirksame, die eher ihrem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.4. Angebote des Minima Agency e.U. sind freibleibend und unverbindlich.

II. Urheberrechtliche Bestimmungen:

2.1 Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte des Lichtbildherstellers (§§1, 2 Abs. 2, 73ff UrhG) stehen des Minima Agency e.U. zu. Nutzungsbewilligungen (Veröffentlichungsrechte etc.) gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung als erteilt. In diesem Fall hat der Vertragspartner das Recht, das Produkt (Fotos, Videos etc.) für den ausdrücklich genannten Zweck zu verwenden.

2.2 Die Nutzungsbewilligung gilt erst im Fall vollständiger Bezahlung des vereinbarten Aufnahme- und Verwendungshonorars.

2.3 Die Vertragspartner hat das Recht, das erhaltene Material für den eigenen Gebrauch zu verwenden, sofern das vertraglich vereinbarte Honorar vollständig gezahlt wird.
Werden die zur Einholung der Zustimmung des Kunden übersandten Materialien ohne vollständige Zahlung des im Vertrag festgelegten Honorars verwendet, hat des Minima Agency e.U. das Recht, ein Honorar zu verlangen und rechtliche Schritte einzuleiten.

2.4 Wie im Vertrag festgelegt, hat Minima Agency e.U. das Recht, alle produzierten Materialien für eigene Zwecke (Werbung, Website, Social Media, etc.) zu nutzen. Sofern im Vertrag auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden nichts anderes festgelegt wurde, liegt das Recht zur Veröffentlichung des gesamten Materials bei Minima Agency e.U. und dem Vertragspartner, sofern die in Artikel 2.3 genannten Bedingungen erfüllt sind.

III.Eigentum am Film und Bildmaterial – Archivierung:

3.1.1 Analoge Fotografie:
Das Eigentumsrecht am belichteten Filmmaterial (Negative, Diapositive etc.): steht dem Minima Agency e.U. zu. Dieser überlässt dem Vertragspartner gegen vereinbarte und angemessene Honorierung die für die vereinbarte Nutzung erforderlichen Aufnahmen ins Eigentum.
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum dem Minima Agency e.U.
Diapositive (Negative nur im Fall schriftlicher Vereinbarung) werden dem Vertragspartner nur leihweise gegen Rückstellung nach Gebrauch auf Gefahr und Kosten des Vertragspartners zur Verfügung gestellt, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

3.1.2 Digitale Fotografie
Das Eigentum an den Bilddateien steht dem Minima Agency e.U. zu. Ein Recht auf Übergabe digitaler Bilddateien besteht nur nach ausdrücklich schriftlicher Vereinbarung und betrifft – sollte keine abweichende Vereinbarung bestehen – nur eine Auswahl und nicht sämtliche, vom Fotografen hergestellte Bilddateien.

3.2 Eine Vervielfältigung oder Verbreitung von Lichtbildern in Onlinedatenbanken, in elektronischen Archiven, im Internet oder in Intranets, welche nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf USB, CD-Rom, oder ähnlichen Datenträgern ist nur auf Grund einer besonderen Vereinbarung zwischen den Minima Agency e.U. und dem Auftraggeber gestattet. Das Recht auf eine Sicherheitskopie bleibt hiervon unberührt.

3.3 Der Minima Agency e.U. wird ab dem Datum der Ausführung dir Aufnahme ohne Rechtspflicht für die Dauer von einem Jahr archivieren. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung stehen dem Vertragspartner keinerlei Ansprüche zu.

IV. Verlust und Beschädigung:

4.1 Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung von über Auftrag hergestellten Aufnahmen (Diapositive, Negativmaterial, digitale Bild und Videodateien) haftet der Minima Agency e.U – aus welchem Rechtstitel immer – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf eigenes Verschulden und dasjenige seiner Bediensteten beschränkt; für Dritte (Labors etc.) haftet der Minima Agency e.U. nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei der Auswahl. Jede Haftung ist auf die Materialkosten und die kostenlose Wiederholung der Aufnahmen (sofern und soweit dies möglich ist) beschränkt. Weitere Ansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu; der Minim Agency e.U. haftet insbesondere nicht für allfällige Reise- und Aufenthaltsspesen sowie für Drittkosten (Modelle, Assistenten, Visagisten und sonstiges Aufnahmepersonal) oder für entgangenen Gewinn, Folge- und immaterielle Schäden. Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen.

4.2 Punkt 4.1 gilt entsprechend für den Fall des Verlusts oder der Beschädigung übergebener Vorlagen (Filme, Layouts, Display-Stücke, sonstige Vorlagen etc.) und übergebener Produkte und Requisiten. Wertvollere Gegenstände sind vom Vertragspartner zu versichern.

V. Leistung und Gewährleistung:

5.1 Der Minima Agency e.U. wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Sie kann den Auftrag auch – zur Gänze oder zum Teil – durch Dritte ausführen lassen. Der Minima Agency e.U. ist hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrages frei. Dies gilt insbesonders für die Bildgestaltung, die Auswahl der Fotomodelle, des Aufnahmeortes und der angewendeten fotografischen Mittel. Abweichungen von früheren Lieferungen stellen als solche keinen Mangel dar.

5.2 Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Vertragspartners zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet (§ 1168a ABGB). Jedenfalls haftet der Minima Agency e,U. nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

5.3 Der Vertragspartner trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht von dem Minima Agentur e.U. selbst abhängen, wie Wetterlage bei Außenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requisiten, Ausfall von Modellen, Reisebehinderungen etc..

5.4 Sendungen reisen auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners.

5.5 Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Nachbestellung gelten nicht als erheblicher Mangel. Punkt 4.1 gilt entsprechend.

5.6 Für feste Auftragstermine wird nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gehaftet. Im Fall allfälliger Lieferverzögerungen gilt 6.1 entsprechend.

5.7 Minima Agency e.U. ist für die Lieferung der Ware bis zur Übergabe an den Vertragspartner verantwortlich. Minima Agency e.U. stellt sicher, dass die Produkte ohne Probleme geliefert werden und übernimmt die Haftung für Probleme (Beschädigung, Bruch, etc.), die während der Lieferung auftreten können. Minima Agency e.U. kann nicht für Probleme (Verlust, Beschädigung usw.) verantwortlich gemacht werden, die nach der Auslieferung der Produkte auftreten.
5.8 Die von Minima Agency e.U. angegebenen Lieferzeiten gelten nur für optimale Verhältnisse und können nicht für verlängerte Lieferzeiten verantwortlich gemacht werden und sind kein Grund für eine Vertragsauflösung. Die angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich und wurden auf der Grundlage optimaler Bedingungen ermittelt.
Die zugesagten Lieferzeiten können aufgrund von Arbeitsauslastung, technischen Problemen oder anderen Gründen überschritten werden. Aus diesem Grund hat der Kunde kein Recht auf Schadenersatz oder, wie oben erwähnt, auf Vertragsauflösung. Minima Agency e.U. verpflichtet sich, die produzierten Fotos und Videofilme unter allen Umständen (einschließlich verlängerter Lieferzeiten) einwandfrei zu liefern.

5.9 Die Lieferzeiten betragen 4 Wochen für Hochzeitsfotos und -videos und 8 Wochen für andere Arbeiten (Imagevideo, Mitarbeiterfotos, Werbevideos, Theaterfotos und -videos, etc.).
Arbeiten, die vor den angegebenen Lieferzeiten abgeliefert werden sollen, müssen vor Vertragsabschluss spezifiziert, die Kosten dafür berechnet und ein entsprechender Vermerk mit dem erforderlichen Honorar in den Vertrag aufgenommen werden. In diesem Fall garantiert Minima Agency e.U. die Lieferung der dringenden Arbeiten innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist.

VI. Werklohn / Honorar:

6.1 Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung steht der Minima Agency e.U. ein Werklohn (Honorar) nach seinen jeweils gültigen Preislisten, sonst ein angemessenes Honorar, zu.

6.2 Das Honorar steht auch für Layout- oder Präsentationsaufnahmen sowie dann zu, wenn eine Verwertung unterbleibt oder von der Entscheidung Dritter abhängt. Auf das Aufnahmehonorar werden in diesem Fall keine Preisreduktionen gewährt.

6.3 Alle Material- und sonstigen Kosten (Requisiten, Produkte, Modelle, Reisekosten, Aufenthaltsspesen, Visagisten etc.), auch wenn deren Beschaffung durch den Minima Agency e.U. erfolgt, sind gesondert zu bezahlen.

6.4 Im Zuge der Durchführung der Arbeiten vom Vertragspartner gewünschte Änderungen gehen zu seinen Lasten.

6.5 Konzeptionelle Leistungen (Beratung, Layout, sonstige grafische Leistungen etc.) sind im Aufnahmehonorar enthalten. Dasselbe gilt nicht für einen überdurchschnittlichen organisatorischen Aufwand.

6.6 Nimmt der Vertragspartner von der Durchführung des erteilten Auftrages aus in seiner Sphäre liegenden Gründen Abstand, steht dem Minima Agency e.U. mangels anderer Vereinbarung das vereinbarte Entgelt zu. Im Fall unbedingt erforderlicher Terminveränderungen (z. B. aus Gründen der Wetterlage) ist ein dem vergeblich erbrachten bzw. reservierten Zeitaufwand entsprechendes Honorar und alle Nebenkosten zu bezahlen.

6.7 Der Vertragspartner verzichtet auf die Möglichkeit der Aufrechnung. Dies gilt jedoch nicht für den Fall der Zahlungsunfähigkeit des Minima Agency e.U. sowie für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit den Forderungen des Minima Agency e.U. stehen, gerichtlich festgestellt oder vom Minima Agency e.U. anerkannt wurden.

6.8 Das Netto-Honorar wird ohne Umsatzsteuer berechnet. Da Minima Agency e.U. ein Kleinunternehmen ist, wird das Honorar ohne Umsatzsteuer ausgewiesen gem. § 6 Abs 1 Z 27 UStG Kleinunternehmerregleung.

VII. Zahlung:

7.1 Mangels anderer ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarungen ist bei Auftragserteilung eine Akontozahlung in der Höhe von 25% der voraussichtlichen Rechnungssumme zu leisten. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, ist das Resthonorar – falls es für den Vertragspartner bestimmbar ist – nach Beendigung des Werkes, ansonsten nach Rechnungslegung sofort bar zur Zahlung fällig. Die Rechnungen sind ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Im Überweisungsfall gilt die Zahlung erst mit Verständigung der Minima Agency e.U. vom Zahlungseingang als erfolgt.

7.2 Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist der Minima Agency e.U. berechtigt, nach Lieferung jeder Einzelleistung Rechnung zu legen

7.3 Soweit gelieferte Bilder ins Eigentum des Vertragspartners übergehen, geschieht dies erst mit vollständiger Bezahlung des Aufnahmehonorars samt Nebenkosten. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts liegt kein Rücktritt vom Vertrag, außer dieser wird ausdrücklich erklärt, vor.

VIII. Angebot, Vertragabschluss

8.1 Die Angebote des Minima Agency e.U. sind – sofern sie nicht ausdrücklich als
verbindlich bezeichnet werden – freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch
für sämtliche Angaben in Preislisten, Prospekten etc.

8.2 Minima Agency e.U. kann schriftlich (per E-Mail, durch Ausfüllen des Kontaktformulars auf der Website etc.) oder mündlich (telefonisch, persönlich) beauftragt werden. Minima Agency e.U. wird auf diese Bestellanfrage so schnell wie möglich reagieren, indem sie die Person, die die Bestellung angefordert hat, über die Annahme oder Ablehnung der Bestellung informiert.

8.3 Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, Foto- und/oder Filmarbeiten zu bestellen. Nach dem Preisangebot der Minima Ageny e.U. eine Einigung zustande, ist der Vertrag zustande gekommen und die Unterzeichnung des Vertrages für beide Parteien verbindlich. D.h. durch die Abgabe einer Bestellung bzw. durch die Annahme eines Angebots akzeptiert der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

8.4 In dem unterzeichneten Vertrag verpflichtet sich der Auftraggeber, die im Vertrag geforderten Angaben korrekt auszufüllen, und es wird davon ausgegangen, dass er diese Verpflichtungen durch seine Unterschrift akzeptiert.

IX. Vorzeitige Auflösung:

Der Fotograf ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigen Gründen aufzulösen. Von einem wichtigen Grund ist insbesondere dann auszugehen, wenn über das Vermögen des Vertragspartners ein Konkurs oder Ausgleichsverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt, bzw. berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Vertragspartners bestehen und dieser nach Aufforderung des Fotografen weder Vorauszahlungen noch eine taugliche Sicherheit leistet, bzw. wenn die Ausführung der Leistung aus Gründen, welche vom Vertragspartner zu vertreten sind, unmöglich oder trotz Setzung einer 14tägigen Nachfrist weiters verzögert wird, bzw. der Vertragspartner trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen fortgesetzt gegen wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag, wie etwa der Zahlung eines fällig gestellten Teilbetrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.

X. Nebenpflichten:

10.1 Für die Einholung allenfalls erforderlicher Werknutzungsbewilligungen Dritter und die Zustimmung zur Abbildung von Personen hat der Vertragspartner zu sorgen. Er hält dem Minima Agency e.U. diesbezüglich schad- und klaglos, insbesondere hinsichtlich von Ansprüchen aus dem Recht auf das eigene Bild gem. § 78 UrhG sowie hinsichtlich von Verwendungsansprüchen gem. § 1041 ABGB. Der Minima Agency e.U. garantiert die Zustimmung von Berechtigten nur im Fall ausdrücklicher schriftlicher Zusage für die vertraglichen Verwendungszwecke (Punkt 2.1).

10.2 Sollte der Minima Agency e.U. vom Vertragspartner mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder beauftragt werden, so versichert der Auftraggeber, dass er hiezu berechtigt ist und stellt dem Minima Agency e. U. von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf eine Verletzung dieser Pflicht beruhen.

10.3 Der Vertragspartner verpflichtet sich, etwaige Aufnahmeobjekte unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Werden diese Objekte nach Aufforderung nicht spätestens nach zwei Werktagen abgeholt, ist der Minima Agency e.U. berechtigt, Lagerkosten zu berechnen oder die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers einzulagern. Transport- und Lagerkosten gehen hierbei zu Lasten des Auftraggebers.

XI. Datenschutz:

Der Vertragspartner nimmt folgende Datenschutzmitteilung, sofern diesem nicht eine weiterführende Mitteilung zugegangen ist, zur Kenntnis und bestätigt, dass der Minima Agency e.U. damit die ihn treffenden Informationspflichten erfüllt hat:

Der Minima Agency e.U. als Verantwortlicher verarbeitet de personenbezogenen Daten des Vertragspartners wie folgt:

1. Zweck der Datenverarbeitung:
Der Minima Agency e.U. verarbeitet die unter Punkt 2. genannten personenbezogenen Daten zur Ausführung des geschlossenen Vertrages und / oder der vom Vertragspartner angeforderten Bestellungen bzw. zur Verwendung der Bildnisse zu Werbezwecken des Minima Agency e.U., darüber hinaus die weiters bekanntgegebenen personenbezogenen Daten für die eigene Werbezwecke des Minima Agency e.U.

2. Verarbeitete Datenkategorien und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:
Der Minima Agency e.U. verarbeitet die personenbezogenen Daten, nämlich Name, Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail-Adressen, Bankverbindung und Bilddaten, um die unter Punkt 1. genannten Zwecke zu erreichen.

3. Übermittlung der personenbezogenen Daten des Vertragspartners:
Zu den oben genannten Zwecken werden die personenbezogenen Daten des Vertragspartners, wenn dies Inhalt des Vertrages ist, auf Anfrage des Vertragspartners namentlich zu nennende Empfänger übermittelt, nämlich insbesondere an dem geschlossenen Vertrag nahestehende Dritte, sofern dies Vertragsinhalt ist, Medien, sollte diesbezüglich eine Vereinbarung mit dem Vertragspartner bestehen und gegebenenfalls in die Vertragsabwicklung involvierte Dritte.

4. Speicherdauer:
Die personenbezogenen Daten des Vertragspartners werden vom Minima Agency e.U. nur solange aufbewahrt, wie dies von vernünftiger Weise als notwendig erachtet wird, um die unter Punkt 1. genannten Zwecke zu erreichen und wie dies nach anwendbarem Recht zulässig ist. Die personenbezogenen Daten des Vertragspartners werden solange gesetzlich Aufbewahrungspflichten bestehen oder Verjährungsfristen potentieller Rechtsansprüche noch nicht abgelaufen sind, gespeichert.

5. Die Rechte des Vertragspartners im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten:
Nach geltendem Recht ist der Vertragspartner unter anderem berechtigt
• zu überprüfen, ob und welche personenbezogenen Daten der Minima Agency e.U. gespeichert hat um Kopien dieser Daten – ausgenommen die Lichtbilder selbst – zu erhalten
• die Berichtigung, Ergänzung oder das Löschen seiner personenbezogenen Daten, die falsch sind oder nicht rechtskonform verarbeitet werden, zu verlangen
• vom Minima Agency e.U. zu verlangen, die Verarbeitung der personenbezogenen Daten – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – einzuschränken
• unter bestimmten Umständen der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu widersprechen oder die für das Verarbeiten zuvor gegebene Einwilligung zu widerrufen
• Datenübertragbarkeit zu verlangen
• die Identität von Dritten, an welche die personenbezogenen Daten übermittelt werden, zu kennen und
• bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen bei der zuständigen Behörde Beschwerde zu erheben

6. Kontaktdaten des Verantwortlichen:
Sollte der Vertragspartner zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten Fragen und Anliegen haben, kann sich dieser an den ihm namentlich und anschriftlich bekannten Minima Agency e.U. wenden.
Die Auftraggeber erteilen auch unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen ihre Einwilligung, dass ihre personenbezogenen Daten und insbesondere die hergestellten Lichtbilder im Sinne einer Veröffentlichung zu Werbezwecken des/der Auftragnehmers/in verarbeitet werden.

XII. Verwendung von Bildnissen zu Werbezwecken des Minima Agency e.U.:

Der Minima Agency e.U. ist – sofern keine ausdrückliche gegenteilige schriftliche Vereinbarung besteht – berechtigt von ihm hergestellte Lichtbilder zur Bewerbung seiner Tätigkeit zu verwenden. Der Vertragspartner erteilt zur Veröffentlichung zu Werbezwecken des Minima Agency e.U. seine ausdrückliche und unwiderrufliche Zustimmung und verzichtet auf die Geltendmachung jedweder Ansprüche, insbesondere aus dem Recht auf das eigene Bild gem. § 78 UrhG sowie auf Verwendungsansprüche gem. § 1041 ABGB.

Der Vertragspartner erteilt auch unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen seine Einwilligung, dass seine personenbezogenen Daten und insbesondere die hergestellten Lichtbilder im Sinne einer Veröffentlichung zu Werbezwecken des Minima Agency e.U. verarbeitet werden.

XIII. Vertragspartner, Anschrift

Vertragspartner für alle Rechtsgeschäfte ist Minima Agency e.U.,
vertreten durch den Uğur Atay , Gußriegelstrasse 36/95, 1100 WIEN / ÖSTERREICH

Telefon: +436605457275
Email: office@minima.agency
Web: www.minima.agency
Wirtschaftskammer: WIEN
Str. Nr.: 06 324 / 2671

XIV. Schlussbestimmungen:

14.1 Für alle gegen einen Vertragspartner des Minima Agency e.U., der im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, erhobenen Klagen ist eines jener Gerichte zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat. Für Verbraucher, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keinen Wohnsitz in Österreich haben, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

14.2 Allfällige Regressforderung, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel der Produkthaftung im Sinne des PHG gegen den Minima Agency e.U. richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre des Fotografen verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet wurde. Im Übrigen ist österreichisches materielles Recht anzuwenden. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch. Liegen die Voraussetzungen des Artikels 5 Abs.2 des Europäischen Schuldvertragsübereinkommens (EVÜ), nicht aber ein Fall des Artikels 5 Abs.4 in Verbindung in Abs.5 EVÜ vor, so führt die Rechtswahl nicht dazu, dass dem Vertragspartner der durch die zwingenden Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährte Schutz entzogen wird.

14.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für von Minima Agency e.U. auftragsgemäß hergestellte Filmwerke oder Laufbilder sinngemäß, und zwar unabhängig von dem angewendeten Verfahren und der angewendeten Technik (Film, Video, etc.).